lebensmittel-kennzeichnung-neuregelung-2014

Die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen und Eigenschaften eines Lebensmittels soll, so die Initiatoren der Gesetzesänderung auf europäischer Ebene, die Kaufentscheidung für den Verbraucher erleichtern.

 

Aus diesem Grund sind Hersteller verpflichtet, entsprechende  Angaben zu machen. Dies sind beispielsweise in gut lesbarer Form auf dem Etikett die Zutaten und des Mindesthaltbarkeitsdatum. Zukünftig müssen Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen, sofern diese  in einem Produkt enthalten sind, ebenso angegeben werden. Auch der Energiegehalt sowie der Gehalt an Zucker, Fett oder Salz sind zukünftig zu kennzeichnen.

 

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den Jahren 2014 bis 2016 (siehe Artikel 55).

 

Die Kennzeichnung nicht verpackter Lebensmittel (loser Ware), also damit insbesondere auch die im Gastgewerbe angebotenen Speisen und Getränke, bleibt gemäß Artikel 44 der Verordnung dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten.

Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.