Fettabscheider

DIN-Norm „Abscheideranlagen für Fette“

Die im Dezember 2016 veröffentlichte Neufassung von DIN 4040 - 100, ersetzt die Fassung aus Dezember 2004. Fettabscheider und Schlammfang sind nach wie vor mindestens einmal im Monat zu entleeren und zu reinigen.

Neu hinzugekommen ist die ausdrückliche Möglichkeit, im Einzelfall längere Entleerungsintervalle mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind nunmehr mindestens monatlich von einem Sachkundigen im Rahmen von Eigenkontrollen zu kontrollieren. Dabei sind die Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Fettabscheider sowie die technischen Einrichtungen und Auffälligkeiten in Augenschein zu nehmen.

Außerdem muss die Schichtdicke der abgeschiedenen Öle und Fette sowie die Lage des Schlammspiegels kontrolliert werden. Die Eigenkontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen sachgerecht durchführen.

Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und Wartung von Abscheideranlage auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.