Trinkwasseruntersuchung

Novellierung der Trinkwasserverordnung und Legionellen

Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage1 nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e2 der TrinkwV haben das Trinkwasser in der Wasserversorgungsanlage auf den Parameter Legionella spec. zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, wenn:

1. aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen (z. B. Mietshäuser) oder öffentlichen (z. B. Kindergärten) Tätigkeit abgegeben wird und

2. sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage3 zur Trinkwassererwärmung befindet und

3. die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

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Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Trinkwasser des Bundesministeriums für Gesundheit

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