Gesetzliche Regelungen für die Verwendung von Zusatzstoffen

Gesetzliche Regelungen für die Verwendung von Zusatzstoffen

Nicht nur wegen, aber gerade aufgrund der Umsetzung der Kennzeichnung der Allergenen Stoffe gem. der EU VO 1169/2011, ist das Thema Kennzeichnung der Zusatzstoffe wieder in die aktuelle Diskussion gelangt. Dabei wird häufig die Frage gestellt was, wie und warum gekennzeichnet werden soll. Aus diesem Grund haben wir die aktuellen Vorschriften zusammengestellt.

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie in mehreren europäischen Verordnungen gesetzlich geregelt. In Teilen findet noch die deutsche Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) Anwendung.

Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken

Seit 1996 sind die EU-Rechtsvorschriften für technologische Zusatzstoffe harmonisiert - das heißt in allen Mitgliedstaaten gelten die gleichen Regelungen hinsichtlich der Verwendung. EU-weit sind rund 320 Zusatzstoffe zugelassen. In der EU zugelassene Zusatzstoffe tragen eine E-Nummer, die bei der Zulassung eines Stoffes vergeben wird und mit der ein Stoff unabhängig von den jeweiligen Landessprachen eindeutig identifiziert werden kann.

Mit der "neuen" Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe werden alle bisherigen Regelungen zu technologischen Zusatzstoffen zusammengefasst.

Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht mehr erforderlich. Nur Bereiche, die durch die EU-Rechtsvorschriften nicht abgedeckt werden, können nach wie vor durch na-tionale Vorschriften geregelt werden. In der konsolidierten Fassung der Verordnung sind die am 01.06.2013 in Kraft getretenen zulässigen Höchstmengen für die jeweiligen verschiedenen Lebensmittelkategorien enthalten.

In der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 vom 9. März 2012 sind Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt.

Zu beachten ist auch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV).
Viele Zusatzstoffe dürfen den Lebensmitteln ohne Höchstmengenbeschränkungen zugesetzt werden, da sie als unbeschränkt verträglich eingestuft werden. Nach der guten Herstellungspraxis wird gerade so viel Zusatzstoff zugesetzt, wie erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Weitere Informationen unter:

https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/04_Zusatzstoffe/lm_zusatzstoffe_Zulassung_node.html