Hygiene-Ampel

Hygiene-Ampel - Verbraucherschutzministerium in NRW will verpflichtende Einführung ab 2019

Das Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen bereitet einen Gesetzentwurf für eine verpflichtende Hygiene-Ampel in Lebensmittel-Betrieben ab 2019 vor. Man ziehe damit die Konsequenz aus der „Verweigerungshaltung des Bundes“, erklärte der grüne Landesverbraucherschutzminister Johannes Remmel in dieser Woche. Geplant ist eine Übergangsfrist von 27 Monaten, in der die Betriebe Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen zunächst freiwillig veröffentlichen können.  Ab 2019 dann müssten Remmels Plänen zufolge alle rund 150.000 lebensmittelproduzierenden und -verkaufenden Betriebe in NRW die Kontrollergebnisse an der Tür oder im Internet veröffentlichen. Geplant sei, dass die Ampel auch die drei vorherigen Kontrollergebnisse - und somit eine Tendenz und keine Momentaufnahme - zeigt.

Der DEHOGA lehnt Hygieneampeln nach wie vor ab. „Nicht alles, was Lebensmittelkontrolleure beanstanden, ist auch eine Gefährdung für den Gast, zum Beispiel kaputte Kacheln in der Küche“, kommentierte der DEHOGA NRW das Vorhaben. Betriebe dürfen aus Sicht des Verbands nicht ungerechtfertigt an den Pranger gestellt werden.

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