Lebensmittelhygiene

Tierhaltungskennzeichnung: DEHOGA bekräftigt Ablehnung der Ausweitung auf die Gastronomie in Stellungnahme und Anhörung

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungs-kennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das haben wir jüngst auch noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

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Leitfaden "Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!"

Im vergangenen Herbst trat die Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft. Sie enthält für gastronomische Betriebe neue Regelungen für die Kennzeichnung von Bio-Zutaten und sieht zudem die Möglichkeit einer Bio-Zertifizierung in Bronze, Silber und Gold vor.

Zu dieser Verordnung ist nunmehr der Leitfaden: „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!“ veröffentlicht worden, der Unternehmen bei der Umsetzung der Bestimmungen unterstützen soll. Die Erarbeitung wurde inhaltlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begleitet. Herausgeber ist die a’verdis – Roehl & Dr. Strassner GbR.

Der Leitfaden gliedert sich in sechs Themenschwerpunkte mit Fragen und Antworten aus der Praxis:

1.            Die neue Bio-AHVV: Hintergründe und Überblick

2.            Regeln für die Bio-Kennzeichnung

3.            Regeln für die Auszeichnung des Bio-Anteils

4.            Der Weg zum Bio-Zertifikat

5.            Beispielhafte Fragen und Antworten aus der Praxis

6.            Literatur, Adressen und Unterstützungsmöglichkeiten


Leitfaden zum Download

 

EU beschließt neue "Frühstücksrichtlinien"

Der belgische Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments haben sich im Januar auf eine vorläufige Vereinbarung getroffen, um die Anforderungen an Verbraucherinformationen bezüglich Honig, Marmeladen, Fruchtsäften und Trockenmilch zu verbessern. Der Sonderauschuss Landwirtschaft hat diese Vereinbarung am 12. Februar 2024 gebilligt.

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Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung verkündet

Bei der Kennzeichnung und Auslobung von Bio-Zutaten und Erzeugnissen sind strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat hierzu für die Außer-Haus-Verpflegung eine neue Verordnung erarbeitet: die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung / Bio-AHVV. Wir hatten hierzu in mehreren Rundschreiben (FAGG 2023/Nr. 10, 25; FACA 2023/Nr. 7, 13) und auch im DEHOGA-Compact berichtet (Compact 2023/Nr. 18, 21, 38).

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Bundesernährungsministerium startet Kampagne zur Verwendung von Jodsalz

Mithilfe einer aktuellen Kampagne unter dem Motto „Wenn Salz, dann Jodsalz“ ruft das Bundesernährungsministerium zur verstärkten Verwendung von Jodsalz auf. Auch wenn Jodmangel wie ein Thema vergangener Tage erscheine, sei es weiterhin aktuell. Die Böden in Deutschland sind laut Ministerium arm an Jod. Daher sei eine ausreichende Jodversorgung über das natürlicherweise in Lebensmitteln wie Getreide, Gemüse oder Obst enthaltene Jod schwierig. Laut Daten des Robert Koch-Institutes (RKI) weisen 32 Prozent der Erwachsenen und 44 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Jodunterversorgung auf. Mit der konsequenten Verwendung von jodiertem Speisesalz anstelle von nicht-jodiertem Salz kann man laut Ministerium einem Jodmangel einfach entgegenwirken und eine ausreichende Jodversorgung erreichen. Das Ministerium ruft in seiner Kampagne die Bürger dazu auf, stärker zu Jodsalz zu greifen aber auch außer Haus danach zu fragen, ob jodiertes Salz verwendet wurde. Insofern ist es möglich, dass diese Frage künftig hin und wieder von Gästen auch an Sie herangetragen wird.

Mehr Infos zur Kampagne finden Sie hier…

Behördlicher Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat den seit langem angekündigten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht. Erarbeitet wurde er von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie dem Umweltbundesamt.

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Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Thüringen erfolgt in Zusammenarbeit des Landesamtes für Verbraucherschutz mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei steht gleichermaßen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen als auch vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände im Fokus des Bemühens.

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Allgemein/Publikationen/Lebensmittelbericht_2020.pdf