Getränkeschankanlagen - Vorschriften beachten
Zum Ausschank von offenen Getränken, sei es nun alkoholfreie Getränke, Bier, Wein, Spirituosen usw., ist eine Getränkeschankanlage erforderlich. Um die damit verbundenen sicherheitstechnischen und hygienischen Gefährdungen weitgehend auszuschließen sind hierfür Regelungen (Vorschriften, berufsgenossenschaftliche Regeln, DIN-Normen) geschaffen worden.
In den Informationen unserer Berufsgenossenschaft finden Sie umfassende Informationen zu diesem Thema:
Schankanlagen hygienisch betreiben
Aktualisierte Arbeits-Sicherheits-Information der BGN
Die BGN hat ihre Arbeits-Sicherheits-Information "Hygienischer Betrieb von Getränkeschankanlagen" (ASI 6.84, kann hier heruntergeladen werden) aktualisiert und inhaltlich erweitert. Als Schankanlagen-Betreiber finden Sie darin Hinweise zu den anlagentechnischen Voraussetzungen, zur Vermeidung von Verunreinigungen, zur Personalhygiene und insbesondere zur Reinigung und Desinfektion Ihrer Schankanlagen für Bier, Wein, alkoholfreie Erfrischungsgetränke und Wasser. Wie und was genau gereinigt werden muss, wird anhand zahlreicher Bilder veranschaulicht. Hygienisch besonders kritische Bereiche sind alle Bauteile, die mit dem Getränk und der Luft oder den Händen des Bedieners in Berührung kommen: Zapfhahn, Auslauftülle, Zapfkopf und Steckverbindung. Eine weitere ASI-Schrift informiert über das sichere Betreiben von Getränkeschankanlagen (ASI 6.80, kann hier heruntergeladen werden).
Reinigung Getränkeschankanlagen
Das Sachgebiet "Getränkeschankanlagen" beim Fachbereich Nahrungsmittel der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) setzt sich aus Vertretern der Arbeitsschutzbehörden der Länder, der amtlichen Lebensmittelüberwachung, der Hersteller von Getränkeschankanlagen, des Hotel- und Gaststätten-Verbandes, des Erfrischungsgetränke-Verbandes, der Brauerei-Verbände, der Institute usw. zusammen. Das Sachgebiet erarbeitet insbesondere praxisnahe Regelungen über den sichereren Umgang mit Getränkeschankanlagen, z.B. berufsgenossenschaftliche Regeln, ASI-Informationen.
Umfassende Informationen finden Sie im Informationsportal unserer Berufsgenossenschaft:
http://getraenkeschankanlagen.portal.bgn.de/10096/30315
Was muss wie häufig gereinigt werden?
Die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlage (u. a. Zapfkopf, Getränkeleitungen,
Zapfarmatur) sollte sich an folgenden Intervallen orientieren:
Getränkegruppe Reinigungs- und Desinfektionsintervall
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke | täglich |
alkoholfreies Bier | 1 bis 7 Tage |
Bier | 7 Tage |
Wein, kohlensäurehaltiges alkoholfreies Erfrischungsgetränk | 7 bis 14 Tage
|
Grundstoff, Spirituosen | 30 bis 90 Tage |
Wasser
| 90 bis 180 Tage |
(Tabelle nach DIN 6650-6 Getränkeschankanlagen – Teil 6: Anforderungen an Reinigung und Desinfektion)
Einzelinformationen finden Sie unter:
Weitere Informationen unserer Berufsgenossenschaft
Vorschriften/Informationen zum Thema Getränkeschankanlagen
Vorschriften/Informationen zum Thema Getränkeschankanlagen finden Sie HIER!
Allgemeine Informatione der BGN zu Getränkeschankanlagen finden Sie HIER!
Gefährdungsbeurteilung von Getränkeschankanlagen
Gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten (Mitarbeiter) mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Die Beurteilung umfasst auch die Ableitung der notwendigen und geeigneten Schutzmaßnahmen von Arbeitsmitteln wie Getränkeschankanlagen nach § 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung bei Getränkeschankanlagen (.doc)