Anforderungen an die Betriebsstätten im Gastgewerbe

Anforderungen an die Betriebsstätten im Gastgewerbe

Aufgrund vieler Fragen aus der betrieblichen Praxis nah den Anforderungen an die Betriebstätten haben wir diese zusammengestellt.

In der  Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 sind die Grundlagen der Lebensmittelhygiene normiert. Im dortigen Anhang finden sich die Anforderungen an die Betriebsstätten.

ANHANG I

PRIMÄRPRODUKTION TEIL A:

ALLGEMEINE HYGIENEVORSCHRIFTEN FÜR DIE PRIMÄRPRODUKTION UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE VORGÄNGE

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

TEIL B:

EMPFEHLUNGEN FÜR DIE LEITLINIEN FÜR DIE GUTE HYGIENEPRAXIS

Leitlinien für das Gastgewerbe in Deutschland


ANHANG II

KAPITEL I

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR BETRIEBSSTÄTTEN, IN DENEN MIT LEBENSMITTELN UMGEGANGEN WIRD (AUSGENOMMEN DIE ANLAGEN GEMÄSS KAPITEL III)

Siehe Anhang.

KAPITEL II

BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR RÄUME, IN DENEN LEBENSMITTEL ZUBEREITET, BEHANDELT ODER VERARBEITET WERDEN (AUSGENOMMEN ESSBEREICHE UND DIE BETRIEBSSTÄTTEN GEMÄSS KAPITEL III)

Siehe Anhang.


KAPITEL III

VORSCHRIFTEN FÜR ORTSVERÄNDERLICHE UND/ODER NICHTSTÄNDIGE BETRIEBSSTÄTTEN (WIE VERKAUFSZELTE, MARKTSTÄNDE UND MOBILE VERKAUFSFAHRZEUGE), VORRANGIG ALS PRIVATE WOHNGEBÄUDE GENUTZTE BETRIEBSSTÄTTEN, IN DENEN JEDOCH LEBENSMITTEL REGELMÄSSIG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN ZUBEREITET WERDEN, SOWIE VERKAUFSAUTOMATEN

Verordnung (EG) Nr. 852/2004