Der Allergieauslöser kann in der Verkehrsbezeichnung, auf der Zutatenliste oder bei Lebensmitteln ohne Zutatenverzeichnis (Wein) auf dem Etikett aufgeführt werden. Die Verkehrsbezeichnung ist der Name des Lebensmittels, z.B. "Eiersalat" oder "Milchbrötchen".
Die 14 häufigsten Allergieauslöser:
- Glutenhaltige Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eiererzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Soja und Sojaerzeugnisse
- Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (d.h. Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
- Sellerie und Sellerieerzeugnisse
- Senf und Senferzeugnisse
- Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
- Weichtiere (Mollusken, Schnecken, Tintenfische, Muscheln und Austern) und Weichtiererzeugnisse
- Süßlupinen und Süßlupinenerzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite (bei einer Konzentration von mind. 10 mg/kg oder Liter)
Quelle: Gute Gastgeber für Allergiker - Leitfaden für den Umgang mit Allergenen in der Gastronomie und Hotellerie
Zu bestellen unter:
www.dehoga-shop.de/Fachbuecher/Service/Gute-Gastgeber-fuer-Allergiker-Broschuere-zum-Versand.html
Kennzeichnung Allergener Stoffe - Ein Statement von Stefan Götz – Direktor des Mercure Hotel Erfurt-Altstadt

„Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Kennzeichnung der Allergenen Stoffe auch bei loser Ware. Dies bedeutet für mich als Hotelier die Kennzeichnung auf den Karten, den Angeboten, auf den Buffets und auch beim Frühstück. Diese Herausforderung war umso größer, weil die nationale Ausführungsverordnung erst einen Tag vorher veröffentlicht wurde.
Unser DEHOGA Thüringen hat sich frühzeitig mit dieser Thematik befasst und die Mitglieder aktuell informiert. Mein Küchenchef war bereits im November 2014 bei einem entsprechenden Seminar im DEHOGA KOMPETENZZENTRUM.
Wir haben aber in Deutschland Regelkennzeichnung, es werden jedoch Ausnahmen akzeptiert. Wie kann ich die mündliche Information durch hinreichend unterrichtete Mitarbeiter realisieren? Ich selbst als Unternehmer kenne die Rezepte und Zutaten. Aber wie kann ich meine Mitarbeiter aussagefähig machen und wie ist das tatsächlich mit der zugelassenen schriftlichen Dokumentation? Dazu brauchte ich selbst Informationen und Beratung.
Dirk Ellinger, unser Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, schulte die Mitarbeiter direkt bei uns im Betrieb. Am hoteleigenen Frühstücksbuffet sowie an den Speisekarten gab er praktische Tipps zur Umsetzung der Kennzeichnung.
Ungefähr zwei Wochen danach, hatten wir einen Lebensmittelkontrolleur in unserem Haus. Die Kontrolle ergab, dank der Inhouse- Schulung „Lebensmittel – Kennzeichnung und Allergieauslöser von Herrn Ellinger und der raschen Umsetzung in unserem Betrieb, keine Beanstandung.“
Sie interessieren sich für eine Schulung zum Thema Kennzeichnung Allgener Stoffe? Weitere Informationen erhalten Sie hier.