Mindesthaltbarkeit

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zurzeit in aller Munde. Eine öffentlich diskutierte Problematik ist das wir in Deutschland zu viele Lebensmittel wegschmeißen. Ein Kritikpunkt geht dabei auch in Richtung des Gastgewerbes. Jedoch haben wir auch bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in den letzten Jahren recht unterschiedliche Aussagen kennenlernen dürfen. Im englischen Sprachraum gibt es ein:

„Best before“

Ob sich dies in Deutschland umsetzen lässt ist fraglich.  Allerdings hat der Unternehmer im Gastgewerbe auch die Möglichkeit bei einem abgelaufenen MHD durch eine kritische Eigenkontrolle einzuschätzen, ob das Lebensmittel weiter verwendet werden kann.

Insofern verweisen wir auch sehr gern auf die Publikationen des BLL:

 

Lebensmittel sind unterschiedlich lange haltbar. Bei verpackten Lebensmitteln informiert das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) darüber, wie lange das Lebensmittel mindestens einwandfrei sein wird. Aber wie wird das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt und kann man Lebensmittel noch essen, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Diese und weitere Fragen werden in dem Faltblatt "Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum" beantwortet. Der Verbraucher soll über diese wichtige Datumsangabe informiert werden und verstehen, was sie bedeutet. Dabei ist die eindeutige Botschaft, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum eben kein Verbrauchsdatum ist und Lebensmittel oft nach Ablauf des MHD noch genießbar sind.


Download (PDF, 1,35 MB)