Trinkhalme

Plastik: Verbot von Einweggeschirr und Trinkhalmen ist beschlossene Sache

Die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich in dieser Woche final auf das Verbot von Plastikeinweggeschirr, Plastiktrinkhalmen, Getränkerührstäbchen und anderen Kunststoff-Wegwerfprodukten geeinigt. Verbindliche Reduktionsziele soll es für To Go-Verpackungen und -becher geben. Die neuen Vorgaben sollen in der EU ab 2021 gelten. Die Vereinbarung muss nun noch formal vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden. Anschließend folgt die Veröffentlichung nach der die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit haben, die neue Richtlinie umzusetzen.

In der Gastronomie kommt Einweg-Plastikgeschirr vor allem im Take away/To go-Geschäft und bei gastronomischen Großveranstaltungen zum Einsatz. Der DEHOGA begrüßt grundsätzlich die Pläne der EU zur Reduktion des Plastikmülls. Fakt ist, dass das Thema Abfallvermeidung in der Gastronomie schon heute großgeschrieben wird. Im Sinne einer umweltbewussten Betriebsführung spielt dabei auch die Verwendung recyclefähiger Verpackungsmaterialien eine Rolle. Gerade Hotels und Restaurants und die Tourismusbranche insgesamt sind in besonderem Maße auf eine intakte Umwelt angewiesen. Wir hoffen nun, dass es angemessene Übergangsfristen gibt. Priorität muss jetzt die Entwicklung von preisgünstigen und hygienisch einwandfreien Alternativen haben.

Quelle: DEHOGA COMPACT 51/2018